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Impressum der Website www.ct-stb.deCarolin Tepasse M.A. | Steuerberaterin, Mediatorin und Dozentin

Aktuelle Steuer-Themen

Anpassung der Grundbesitzbewertung mit dem Jahressteuergesetz JStG 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts gesetzliche Regelungen getroffen, die u. a. in Reaktion auf aktuelle Rechtsprechung erforderlich waren. Dazu zählte auch die Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02, BStBl II 2007, 192) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 wurde bereits die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs grundlegend reformiert.

Mit der Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV 2021 im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 soll insbesondere sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV 2021 ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung sachgerecht angewendet werden können. Das verfassungsrechtlich gebotene Bewertungsziel „gemeiner Wert“ soll durch die beabsichtigten Änderungen unberührt bleiben.

Sollten Sie Beratungsbedarf zur Grundbesitzbewertung haben, z. B. im Rahmen einer Schenkung von Immobilienvermögen, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.